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Fördergrundsätze im Programm „Mit Mut in die Zukunft!“


1          Fördergegenstand

Kinder und Jugendliche haben gute Ideen, wenn es darum geht, ihr Umfeld zu gestalten. Die Deutsche Kinder und Jugendstiftung und der Verein „Herzenssache e.V“ möchten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum fördern. Das Programm „Mit Mut in die Zukunft!“ ermöglicht, dass diese gehört werden und ihre eigenen Projekte umsetzen können.

„Mit Mut in die Zukunft!” ist ein Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, gefördert von Herzenssache e.V., das Beteiligungsprojekte von und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre finanziell unterstützt. Die Teilnehmenden können gemeinsam mit einem gemeinnützigen Träger (z.B. Verein) oder einem kommunalen Träger (z.B. Gemeinde, Jugendeinrichtung) ihre eigenen Projekte umsetzen – zu Themen und Fragen, die sie konkret beschäftigen. So können sie z.B. ein queeres Festival planen, eine Brachfläche begrünen oder einen Talk zur Beteiligung mit lokalen Politiker:innen organisieren.

Pro Projekt stehen bis zu 5.000 Euro zur Verfügung.

Die DKJS begleitet die Projekte in allen Projektphasen von der Ideenentwicklung bis zur Umsetzung. Zum Ende der Programmlaufzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und bei einem Beteiligungsfest öffentlich vorgestellt.

Die teilnehmenden Träger werden durch Austauschformate, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen aktiv in das Programm eingebunden.

Die Mittel stehen im Verhältnis 3:2:1 für Projektverbünde in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland zur Verfügung.

2          Antragsberechtigung

2.1. Formale Voraussetzungen

Zur Antragstellung berechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts (unabhängig von ihrer Rechtsform) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden für alle kurz: Träger).

Steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts müssen einen aktuellen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit bei Antragstellung vorlegen.

2.2. Anforderungen an den Träger

Am Programm teilnehmen können nur Träger. Kinder und Jugendliche benötigen einen Träger, um einen Antrag für ein Projekt stellen zu können. Die DKJS kann bei der Suche eines geeigneten Trägers unterstützen.

Antragsberechtigt ist stets ein Träger allein. Kooperationen im Rahmen des Projekts mit weiteren Organisationen sind jedoch möglich und können sogar je nach Projektidee erforderlich sein.

Antragstellende Träger müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland haben.

2.3. Anforderungen an das Projekt

Die Projekte richten sich an Teilnehmende im Alter bis zu 18 Jahren.

3          Förderzeitraum und Laufzeit der Projekte

Der Förderzeitraum des Programms erstreckt sich vom 12.10.2023 bis zum 31.12.2025. Ein Projekt kann für den gesamten Förderzeitraum oder auch kürzer beantragt werden. Werden Projekte überjährig beantragt, muss der Zuwendungsempfänger über die Verwendung der Gelder zum Jahresende einen Zwischennachweis einreichen, bevor er weitere Mittel im Nachfolgejahr erhält.

4          Förderaufruf, Bewerbung und Auswahl

Anträge können bei der DKJS ab 12.10.2023 per E-Mail angefordert und gestellt werden.

In der einzureichenden Projektbeschreibung (Konzept) sollen insbesondere folgende Aspekte erläutert werden:

Partizipation erleben und Selbstwirksamkeit stärken: Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen müssen aktive Gestalter:innen des Projekts sein. Das Projekt knüpft an ihre Lebenswelt an und macht Beteiligung und Mitbestimmung auf diese Weise greifbarer.

Partizipationskultur etablieren: Als Träger haben Sie das Ziel, eine Kultur der Partizipation über das reine Projekt hinaus zu stärken. Die DKJS unterstützt dies mit Fortbildungen und Austausch für ihre Fachkräfte.

Verwendung der Projektmittel: Die Finanzplanung ist realistisch und passt zum Projektvorhaben.

5         Bewilligungsverfahren

Die DKJS entscheidet nach sachgemäßem Ermessen über die Bewilligung der Fördermittel.

Mit den ausgewählten Trägern wird ein (privatrechtlicher) Weiterleitungsvertrag geschlossen, der Regelungen zur Mittelbewirtschaftung und Nachweisführung enthält.

Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

6          Förderfähige Kosten

Die Fördermittel können für Personal-, Sach-, Reise – und Honorarkosten ausgegeben werden, die für die Projektumsetzung erforderlich sind. Grundlage für Ihre Ausgaben ist der bei Antragstellung eingereichte Finanzplan mit den einzelnen Positionen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich der Gesamtsumme verbindlich.

7          Mittelabruf

Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst, wenn der DKJS ein unterzeichnetes Exemplar des Weiterleitungsvertrags, der Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägers (Freistellungsbescheid des Finanzamts) sowie das ausgefüllte und unterzeichnete Dokument „Mittelabruf“ vorliegen.

8         Vergabe von Aufträgen und Honoraren

Bei der Vergabe von Sach- oder Honorarleistungen mit einem geschätzten Wert von über 1.000,00 Euro netto (ohne Umsatzsteuer) sind drei schriftliche Vergleichsangebote einzuholen. Wenn nicht das preislich günstigste Angebot ausgewählt wird, ist die Auswahl schriftlich zu begründen (Vergabevermerk).

Bei Honorarleistungen über 100 Euro netto muss ein Honorarvertrag abgeschlossen und anschließend von der Honorarkraft eine Rechnung gestellt werden. Für Honorare unter 100,00 € (netto) ist eine Rechnung ausreichend. Darin muss enthalten sein: Name und Adresse des Honorarempfängers, Beschreibung der erbrachten Leistung, Leistungszeitraum, in Rechnung gestellter Betrag.

9         Reisekosten

Für Autofahrten werden 0,20 Euro pro Kilometer pauschal erstattet, bis zu einer maximalen Höhe von 130,00 € pro Reise (Hin- und Rückfahrt). Zu erläutern ist, welche Person zu welchem Zweck von und zu welchem Ort gereist ist.

Die Abrechnung von Tankquittungen, Taxifahrten und Mietwagen bedarf grundsätzlich gesonderter Genehmigungen.

Fahrtkosten mit Bahn (2. Klasse) und Belege aus dem öffentlichen Nahverkehr können unter Vorlage der Originalbelege (Fahrkarte) abgerechnet werden.

10    Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Es ist geplant, dass die Arbeit einzelner Projekte von einem Filmteam des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (SWR) gefilmt und veröffentlicht wird. In diesem Zusammenhang sind Projektbesuche der DKJS bzw. von Herzenssache e.V. erforderlich. Die in dem Programm geförderten Träger erklären sich diesbezüglich zur kooperativen Zusammenarbeit bereit und gestatten dies. Die Träger organisieren ggf. die Einholung von Einwilligungserklärungen der Eltern.

11      Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Projektes erstellt der Zuwendungsempfänger einen Sachbericht über Inhalt und Durchführung des Projektes, Einschätzung der Zielerreichung und mögliche Perspektiven des Projektes.

Die Ausgaben sind in einem zahlenmäßigen Nachweis nachzuweisen. Belege (Verträge, Vergleichsangebote, Vergabevermerke, Rechnungen, Kontoauszüge) sind nicht einzureichen, müssen aber vorgehalten und auf Anforderung eingereicht werden.

Die DKJS stellt für den Verwendungsnachweis Vorlagen zur Verfügung.

Die Antragsformulare erhalten Sie per E-Mail unter .
Eine vorherige Beratung ist obligatorisch. Buchen Sie dazu einen Beratungstermin.

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